Unschön sind überfällige Forderungen. Die Eintreibung erfordert viel Einfühlungsvermögen, Zeit und Geld, bindet kostbare Ressourcen, ist vielen Firmeninhabern ein Dorn im Auge und nicht erwünscht.
Diese Belastung nehmen wir von VERITAS Inkasso Ihnen ab. Für jeden neuen Fall entwickeln wir eine individuelle Strategie, welche in jedem noch so komplizierten Fall zur erfolgreichen und schnellen Eintreibung Ihrer Außenstände führt und beraten Sie ohne Verpflichtung.
Das unserem Versprechen Taten folgen – machen wir für Sie transparent. Für unsere Mandanten ist die Weitergabe säumiger Außenstände an VERITAS Inkasso Bingen kostenfrei.
Die Tätigkeit der Inkassobüros steht in Deutschland unter Erlaubniszwang; wer nicht über die behördliche Erlaubnis (früher – das heißt vor Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zum 1. Juli 2008 – gemäß Art. 1 § 1 Nr. 5 Rechtsberatungsgesetz (RBerG)) verfügt, darf nicht als Inkassounternehmer arbeiten. Zuständig für die Erteilung der Inkassogenehmigung war damals – vor Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) – der Präsident des Landgerichts oder der Präsident des Amtsgerichts, in dessen Gebiet das Inkassounternehmen seinen Standort hat. Mittlerweile sind die Zuständigkeiten je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.
Um offene ausstehende Forderungen durch Zwangsvollstreckungsschritte mittels des Gerichtsvollziehers gegenüber dem Schuldner durchsetzen zu können, benötigen Inkassounternehmen einen sogenannten Vollstreckungstitel. Jener kann durch Klage vor Gericht, über das gerichtliche Mahnverfahren oder notarielle Bescheinigung erlangt werden.
Rund 750 berechtigte Inkassobüros gibt es zur Zeit in Deutschland. Etwa 560 sind im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) zusammengeschlossen. Sie vertreten die Interessen von mehr als 500.000 Gläubigern.
Nach einer neuen Branchenuntersuchung, welche der Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e. V. (BDIU) in Auftrag gegeben hat, halten die Inkassounternehmen mehr als 50 Milliarden Euro an Außenstände. Die durchschnittliche Forderungshöhe, welche die Firmen für ihre Auftraggeber einziehen, liegt klar über 600 EUR. Die Beitreibung beschäftigt momentan rund 15.000 Menschen. Aktuell bearbeiten die dem Verband angegliederten Inkassofirmen über 15 Millionen Fälle im außergerichtlichen Inkasso. Etwa 80 Prozent, somit gut 12 Millionen dieser Fälle erledigen die Unternehmen, ohne dass es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt.