Anwalt für Steuerstrafrecht Dr. jur. Jörg Burkhard

Unsere Geschäftsschwerpunkte sind Fachanwalt für Steuerrecht, Selbstanzeigen, Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht, Arbeitgeberstreitrecht, Tax compliance, Betriebsprüfung ebenso Wirtschaftsstrafrecht.Unsere Stärke liegt in der Spezialisierung, unserem Bereitschaft und der hohen Professionalität unserer Ausarbeitung.

Höchstes Bereitschaft, gründliches, unermüdliches Anfertigen für Ihren Erfolg zeichnet die Kanzlei seit 2 Jahrzehnten aus. Der wichtigste Fall ist der Ihre. Denn Sie sind berührt. Auskosten Sie hervorragende Beratungsqualität gepaart mit höchstem Fachwissen und unerschöpflichem Einsatz für Ihr Anspruch. Eine faire, offene und umfangreiche Beratung ist der Ansatzpunkt für alle weiteren Aktion.

Wenn Sie Ihr Verfahren und Ihre Probleme überschauen und begreifen, sinkt die Befürchtung vor dem Unbekannten, dem Thema, das vielleicht aus Ihrer Ansicht Ihre Anwesenheit bedroht oder jedenfalls für Sie unangenehm und lästig ist.

Hier arbeitet der Chef persönlich an Ihrem Fall: Sie bestellen höchste Qualität und an diesem Ort erhalten Sie sie auch. bei Problemen in der Betriebsprüfung, im Steuerstrafrecht oder bei Steuerordnungswidrigkeiten, im streitigen Steuerrecht, Arbeitgeberstrafrecht oder auch wenn Sie Beihilfe in der Tax compliance benötigen. Dr. Jörg Burkhard berät sie hinsichtlich etwaiger Selbstanzeigemöglichkeiten und fertigt für Sie auch Selbstanzeigen.