Der sogenannte „besondere Kündigungsschutz“ greift innerhalb von verschiedenen Arbeitnehmergruppen, wie etwa bei Frauen in der Schwangerschaft, Personen während der Elternzeit, als auch Menschen mit einem Behinderungsgrad. Wenn es doch einmal zu einer Kündigung kommen sollte, so empfiehlt sich eine rechtliche und fachkundige Überprüfung durch einen Anwalt, da hierbei die gesetzliche Zulässigkeit solch einer Kündigung geprüft werden kann. Rechtsanwälte Wegmann & Wegmann, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Nettetal beraten Ihre Mandanten, falls es tatsächlich zu einem Rechtsstreit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommen sollte.