Rechtsanwälte Reiser & Coll.

Sie bekommen als Privatperson Post mit einer Zahlungsaufforderung von einem Inkassounternehmen. Die Geldforderungen sind mit einer Zahlungsfrist verbunden. Als Vermerk wird auf einen negativen Schufaeintrag hingewiesen, falls Sie der Zahlungsverpflichtung Termingerecht nicht nachkommen. Doch was wäre in solch einem Fall die beste Vorgensweise? Den Betrag schlicht und einfach begleichen, oder sich erstmal rechtlich absichern? Bei Fragen innerhalb dieses Rechtsgebietes informieren und beraten die Kanzlei Reiser & Coll., Anwälte Überlingen ihre Mandanten persönlich und ausführlich.