Kanzlei Warneke Rechts- und Patentanwälte

Als Vermieter kündigen sie fristgerecht, als auch unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Voraussetzungen ihrem derzeitigen Mieter den Mietvertrag. Während der Begutachtung zur Abnahme des Mietobjektes zeigen sich massive Mängel und Beschädigungen innerhalb der Wohnräume. Um nun anfallende Renovierungskosten begleichen zu können, sieht der Eigentümer vor, die Kosten von der Mietkaution abzuziehen. Kanzlei Warneke Rechts- und Patentanwälte, Rechtsanwalt Mietrecht Traunstein berät Ihre Mandaten inwieweit dies rechtlich überhaupt zulässig wäre?