Bei einem innerbetrieblichem Problem mit dem Arbeitgeber kann ein angehöriger Betriebsrat jederzeit seine Hilfe anbieten. Voraussetzung, dass das Unternehmen über eine Gewerkschaft verfügt. Kommt es denoch zu keiner Einigung beider Parteien, bleibt dem Angestellen letztendlich noch die Möglichkeit rechtliche Schritte einzuleiten. Dafür sollte man sich am besten an einen Anwalt wenden. Kanzlei A. Rother Rechtsanwalt, Anwalt Arbeitsrecht Bonn bietet u.a. zu diesem Rechtsgebiet seinen Mandanten vollste Unterstüzung an.