Wird innerhalb einer Ehe eine Immobilie kauflich erworben und diese auch gemeinsam bewohnt, können sich beide Partner als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lassen. Trennen sich allerdings die Partner und es kommt zu einer anschließenden Scheidung, kann dies zu einer eventuellen Streitigkeit führen, wenn einer der Ex-Partner den Verkauf des Anwesens fordert. Ob solch eine Forderung überhaupt rechtskräftig ist, hierüber informiert die Kanzlei DDKB Fachanwalt Familienrecht Bonn innerhalb eines Beratungsgespräches Ihren Mandanten. Ebenfalls werden weitere wichtige Fragen aus dem Rechtsgebiet „Familierecht“, welche die Gütertrennung nach einer Ehescheidung betreffen, ausführlich erörtert.